Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brugmans-Eventservice (Ingeborg-Christina Brugman)
I Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den gesamten Vertrags- und Geschäftsverkehr mit der Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman ) (nachfolgend Brugmans-Eventservice genannt) und ihren Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, aber auch einzelner Vertragspunkte, berührt nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.
B. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst nach Rücksendung der Auftragsbestätigung durch Brugmans- Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman ) an den Vertragspartner zustande.
C. Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist der vereinbarte Betrag für die von Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman ) zu erbringenden Leistungen wie folgt zu zahlen: 50% als Anzahlungsrechnung bei Auftragserstellung, 50% zzgl. angefallener Personal- und Zusatzkosten als Schlussrechnung nach der Veranstaltung. Der Vertragspartner zahlt den Gesamtbetrag einer Rechnung spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Zahlungsfrist), die Anzahlungsrechnung jedoch in jedem Falle spätestens drei Tag vor Beginn des Mietzeitraums. Die Rechnung gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit Auf einbem der auf der Rechnung angegebenen Konten von Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman ) vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Sofern es sich um den reinen Verkauf von Produkten handelt, erfolgt der Versand bzw. die Übergabe der Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang. Überschreitet der Vertragspartner die Zahlungsfrist nach Absatz 2, kommt er mit der Zahlung in Verzug.
D. Zahlungsverzug
Befindet sich der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen, auch aus durchgeführten Teillieferung und Teilleistungen in Verzug, so kann Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman ) den Vertragspartner auffordern, sämtliche begonnenen und noch ausstehenden Leistungen sofort zu bezahlen. Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman ) hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und kann weitere Leistungen unverzüglich einstellen. Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman ) behält sich das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe dieses Anspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christina Brugman )im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
E. Erfüllungsvoraussetzungen
Tritt keine anders lautende Bestimmung in Kraft, ist der Vertragspartner verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Hierzu zählen exemplarisch: Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. DSR, GEMA oder Ordnungsamt) Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort. Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich Brugmans-Eventservice ( Ingeborg-Christine Brugman das Recht auf Vertragsrücktritt, Berechnung von Zusatzleistungen und Schadenersatzforderungen vor.
F. Kaution
Brugmans-Eventservice behält sich das Recht vor, eine Kautionsleistung des Vertragspartners in angemessener Höhe zu verlangen. Die Höhe der jeweiligen Kaution wird gesondert festgelegt. Die Kaution ist bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe der Mietartikel zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder verspäteter Rückgabe der Mietartikel behält Brugmans-Eventservice die Kaution in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein, ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche.
G. Rücktritt des Vertragspartners
Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf immer der Schriftform. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Brugmans-E ventservice ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten). Diese gestaltet sich wie folgt:
Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 0% des Auftragswertes
Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Auftragsbeginn: 30% des Auftragswertes
Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Auftragsbeginn: 30% des Auftragswertes
Bei Rücktritt < 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 30% des Auftragswertes
H. Haftung und Gewährleistung
- Brugmans-Eventservice verpflichtet sich zu einer pünktlichen Vertragserfüllung, wenn alle Erfüllungsvoraussetzungen vom Vertragspartner geschaffen wurden (Teil I - E).
- Brugmans-Eventservice übernimmt keine Haftung oder Schadenersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfälle von Leistungen, die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.
- Brugmans-Eventservice haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
- unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
- Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.
- Der Vertragspartner hat das Recht auf Nachbesserung, welche er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel bei Brugmans-Eventservice anzeigen muss. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Mangel zwingend telefonisch unter 015126627972 anzuzeigen.
- Wird ein vorher bekannter Mangel erst bei der Rückgabe der Mietartikel gemeldet, kann dieser nicht akzeptiert werden.
I. Vertragsänderung und Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen durch Brugmans-Eventservice und den Vertragspartner bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen grundsätzlich nicht.
J. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen, aus dem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag ist der Geschäftssitz von Brugmans-Eventservice Ingeborg-Christina Brugman. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Brugmans-Eventservice Ingebrg-Christina Brugman.
II Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mietgeschäft
A. Geltungsbereich der AGB – Mietgeschäft
Soweit Brugmans-Eventservice Ingeborg-Christina Brugman mit dem Vertragspartner einen Auftrag über ein Mietgeschäft abschließt, gelten hierfür die nachstehenden AGB. Teil I dieser AGB über den Allgemeinen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Brugmans-Eventservice Ingeborg-Christina Brugman behalten weiterhin Gültigkeit und werden lediglich um Teil II ergänzt.
B. Allgemeine Bedingungen für Mietartikel
Der Vertragspartner hat pfleglich und gewissenhaft mit den Mietartikeln umzugehen. Alle Artikel werden vom Vertragspartner in einwandfreiem Zustand entgegengenommen und vor Ort geprüft. Sofern der Vertragspartner bei der Übergabe der angemieteten Mietartikel diese nicht für vertragsgerecht hält, muss er dies gegenüber Brugmans-Eventservice Ingeborg-Christina Brugman sofort anzeigen. Reklamationen, Sollten Beschädigungen oder Defekte auftreten, sind diese umgehend unaufgefordert anzuzeigen. Bei Mietartikeln, welche Strom, Frischwasser oder einen Abwasseranschluss benötigen, sind die im Angebot beschriebenen Voraussetzungen von Seiten des Vertragspartners direkt am geplanten Aufbauort bereitzustellen. Im Falle von Sicherheitsbedenken ist der Betrieb umgehend einzustellen, der betroffene Mietartikel abzubauen bzw. zu sichern oder andernfalls die Sicherheit wiederherzustellen. Die Kosten für alle anfallenden Verbrauchskosten trägt der Vertragspartner. Bei Verlust bzw. Beschädigung eines oder mehrerer Artikel werden dem Vertragspartner die Wiederbeschaffungskosten bzw. die Reparaturkosten sowie die Ausfallkosten des Artikels in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner sind hiervon unbenommen. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für alle Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Artikel an Brugmans-Eventservice und haftet für alle Schäden aus Fehlbedienung, Transport, Diebstahl, Vandalismus oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter). Der Vertragspartner gibt alle Mietartikel in dem Zustand wie er Sie bekommen hat zurück. Die Benutzung aller Mietartikel erfolgt auf eigene Gefahr.
C. Zusätzliche Mietbedingungen für Eventmodule
Der Vertragspartner sorgt für eine saubere und trockene Rückgabe der Mietartikel. Insbesondere stromführende Teile der Eventmodule (z.B. Gebläse der Hüpfburgen) sind vor Nässe,Regen,Wasser zu schützen. Bei aufkommendem Wind oder Regen ist der Betrieb sofort zu unterbrechen bzw. bei aufblasbaren Eventmodulen zusätzlich die Luft aus den Modulen abzulassen. Die Aufstellfläche für Eventmodule muss ausreichend groß, eben und sauber sein. Dabei ist der Betrieb auf Schotter, rotem Sand, Kies oder Tartan grundsätzlich Verboten. Eventmodule, wie z.B. Hüpfburgen mit den mitgelieferten Befestigungen im Boden zu verankern. Eventmodule sind während der Nutzung durch den Vertragspartner bzw. eine von ihm beauftragte, volljährige und geeignete Person zu beaufsichtigen. Alternativ bietet Brugmans-Eventservice Betreuungspersonal für die Eventmodule an. Sofern Betreuungspersonal durch Brugmans-Eventservice gestellt wird, übernimmt dieses Personal nicht die Aufsichtspflicht für Minderjährige bzw. die Eigenverantwortung für volljährige Personen.
D. Rückgabe von Mietartikeln
Der Vertragspartner gibt die Mietartikel in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie erhalten hat. Sofern der Vertragspartner die Mietartikel zum Lagerstandort von Brugmans-Eventservice zurückbringt, kann er dies in dem Zeitfenster zu machen, welches in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten wurde. Sofern die Abholung der Mietartikel durch Brugmans-Eventservice erfolgt, hat der Vertragspartner bei Vertragsabschluss ein genaues Zeitfenster zu geben wann die Abholung erfolgt. Der Vertragspartner hat bei der Abholung durch Brugmans-Eventservice anwesend zu sein, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten das alles in Ordnung ist, Lieferschein zu quittieren.
E. Personaldienstleistungen während der Veranstaltung
Brugmans-Eventservice bietet Personaldienstleistung während Veranstaltungen an. Diese können Betreuung von Eventmodulen, Gastroservice, Promotion, Auf- und Abbaupersonal sein. Das Personal von Brugmans-Eventservice arbeitet während der Veranstaltung auf Weisung des Vertragspartners im Rahmen der gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen. Der Auf- und Abbau wird, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung fixiert, unmittelbar vor bzw. nach der vertraglich vereinbarten Dauer der Personaldienstleistung durchgeführt.